Erklärung -4


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Erklärung

 

Wer auch immer daran glaubt, dass eine andere Führung/Rechtleitung besser ist als die Führung des Propheten (r), indem er sagt: „Der Weg der Philosophen, der Sabäer oder der Sufis ist besser als der Weg Muhammads“, oder „Es gibt Rechtleitung auf diesem Weg“ oder „Dieser Weg ist wie die Führung des Propheten“, so ist solch einer ein Ungläubiger. Denn es gibt keine Führung, die besser ist als die Führung des Gesandten Allahs, weil er nicht von sich aus spricht. Vielmehr ist seine Rede Offenbarung, die ihm herab gesandt wurde. Wer daher sagt, dass es eine bessere Führung als die des Gesandten Allahs (r) gibt, oder dass solch eine Führung der Führung des Propheten (r) ähnelt, wie die Handlung und Erstrebung eines Weges zu Allah über den philosophischen, sabäischen oder sufistischen Weg, so ist solch einer ein Ungläubiger, ein Abtrünniger.

 

Ähnlich ergeht es jemandem, wenn er glaubt, dass es ein Urteil gibt, das besser ist als ein Urteil des Propheten (r), wie z. B. der Glaube, dass die menschengemachten Gesetze besser sind als die Urteile der Schari’a (göttliche Gesetzgebung), so wird solch einer gemäß der Übereinstimmung der Muslime zu einem Abtrünnigen. Das Gleiche gilt für jemanden, der glaubt, dass das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen ähnlich ist wie das Richten nach der Schari’a; auch er begeht Unglaube. Ebenso begeht man gemäß dem Konsens der Muslime Unglaube, wenn man glaubt, dass das Richten nach der Schari’a zwar besser ist als das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen, jedoch das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen als erlaubt ansieht, wie wenn man sagt: „Die Menschen haben die freie Wahl - es ist jemandem erlaubt nach menschen-gemachten Gesetzen zu urteilen und es ist erlaubt nach der Schari’a zu urteilen, jedoch ist die Schari’a besser.“ Die Menschen haben in dieser Angelegenheit keine freie Wahl. Solch eine Person hat etwas abgelehnt, was von der Religion bekannt ist.

 

Daher ist das Richten nach der Schari’a für jedermann eine Pflicht. Dennoch sagt dieser: „Es ist nicht Pflicht; es ist für die Menschen erlaubt, nach menschengemachten Gesetzen zu richten.“ Solch einer ist ein Ungläubiger, selbst wenn er sagt: „Die göttlichen Gesetze (Schari’a) sind besser.“

Somit ist auf dieser Grundlage einer, der nach menschen-gemachten Gesetzen richtet und daran glaubt, dass dies besser sei als das Richten nach der Schari’a, ein Ungläubiger. Und wenn er nach menschen-gemachten Gesetzen richtet und glaubt, dass dies dem Richten nach der Schari’a gleich ist, so ist er ungläubig geworden. Und wenn er nach menschen-gemachten Gesetzen richtet, jedoch daran glaubt, dass das Richten nach der Schari’a besser ist als das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen, jedoch es als erlaubt ansieht, nach menschengemachten Gesetzen zu urteilen, so ist auch er ungläubig geworden. Daher begeht diese Person in allen drei Fällen Unglaube.

 

Es gibt eine vierte Situation. Wenn jemand nach menschen-gemachten Gesetzen bzw. in einer Sache nach einem menschen-gemachten Gesetz oder in einer Rechtsangelegenheit danach richtet, jedoch daran glaubt, dass das Richten nach der Schari’a Pflicht ist, es nicht als erlaubt ansieht, nach menschen-gemachten Gesetzen und nach etwas anderem zu richten, als mit dem, was Allah offenbart hat, und er glaubt daran, dass er etwas Falsches macht und eine Strafe verdient, jedoch ihn seine inneren Wünsche, Launen und das Böse überwältigt haben und er daher nach etwas anderem richtet, als mit dem, was Allah offenbart hat. Er urteilt nach etwas anderem als der Offenbarung Allahs in Bezug auf ein Individuum, damit er ihm Vorteile einbringen oder schaden kann.

Beispielsweise kann es der Freund, ein Verwandter oder der Nachbar sein, dem er dadurch Vorteile einbringen will. Oder er schadet jemandem dadurch, weil dieser sein Feind ist, jedoch weiß er, dass das Richten nach Allahs Offenbarung eine Pflicht ist, und er weiß, dass er eine Sünde begangen hat. Solch einer hat "kleinen Unglauben" begangen, und er wird nicht vom Islam ausgeschlossen. Deswegen erfolgt das Richten nach etwas anderem als nach der Offenbarung Allahs in vier Situationen. Drei dieser Fälle resultieren darin, dass man großen Unglauben begeht, und der vierte Fall endet darin, dass man kleinen Unglauben begeht.

 

 

Das islamische Urteil über die Entfernung der gesamten Schari’a und das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen (in allen Aspekten)

 

Wenn jemand alle menschen-gemachten Gesetze errichtet und die Schari’a in ihrer Gesamtheit entfernt, so wird dies als Veränderung der Religion angesehen. Eine Gruppe an Gelehrten vertreten die Ansicht, dass solch jemand ungläubig geworden ist, weil er die Religion Allahs verändert. Dies ist das Urteil, das von Scheikh Muhammad Ibn Ibrahim, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, dem ehemaligen Mufti des Saudi Arabiens erteilt wurde. Er sagte: „Dies ist die vollständige Veränderung der Religion - es erfolgt nicht nur in einer einzelnen Angelegenheit, sondern in allen Gesetzen. Daher bedeutet dies die Entfernung der gesamten Schari’a und ihre Ersetzung durch von Menschen gemachten Gesetzen in jeder kleinen oder großen Sache.“ Des Weiteren hielt unser Lehrer, Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, die Ansicht, dass, selbst wenn er die Religion ändert, muss er an das Erlaubtsein nach dem Richten von Menschen gemachten Gesetzen glauben, damit der Beweis gegen ihn gesichert werden kann. Daher ist dies die fünfte Situation, nämlich die Änderung der Religion.

 

Es gibt auch eine sechste Situation. Wenn der Richter sich hart anstrengt und danach strebt, das Wissen über ein religiöses Urteil zu erlangen, sich jedoch irrt und mit etwas anderem als Allahs Offenbarung richtet. Dies ist ein Fehler. Solch einer ist weder ein Ungläubiger noch ein Sünder. Vielmehr ist er ein Mujtahid, der auf der Basis eines Prophetenwortes eine Belohnung bekommen wird: „Wenn der Richter ein Urteil fällt, indem er Ijtihad (d.h. innere Anstrengung, um zu einem Urteil zu gelangen, d. Ü.) macht und richtig liegt, so bekommt er zwei Belohnungen. Und wenn er Ijtihad macht und sich irrt, so bekommt er eine Belohnung.“

Daher ist dieser Fehler verziehen, und er bekommt eine Belohnung für seinen Ijtihad. Und wenn er seine Anstrengungen ausschöpft und die Wahrheit erlangt, so bekommt er zwei Belohnungen - eine Belohnung für seinen Ijtihad und eine für die Erlangung der Wahrheit.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Fünftens: Wer auch immer etwas hasst, womit der Gesandte gekommen ist, selbst wenn er danach handelt, der ist ungläubig geworden.

 

 

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