Neuntes Kapitel


Schaikh Muhammad Ibn Abd al Wahhab

Der Unterschied zwischen der islamisch-gesetzlichen Fürsprache und der polytheistischen Fürsprache

 

Wenn die Polytheisten zu Dir sagen: "Verleugnest Du etwa die Fürbitte des Gesandten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagst dich von ihr los?" Antworten darauf: "Ich verleugne sie nicht und sage mich auch nicht von ihr los, denn Er, Allahs Segen und Heil auf ihm, ist der fürbittende Fürsprecher und ich erhoffe mir seine Fürsprache, aber die Fürsprache selbst gehört nicht ihm, sondern allein Allah. Allah sagt: 'Sprich: 'Alle Fürsprache gehört Allah.' [Sura 39:44] Und sie ist nur dann möglich, wenn Allah sie erlaubt, wie Allah sagt: 'Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte außer mit Seiner Erlaubnis?' " [Sura 2:255]

 

Und Er läßt für niemanden fürsprechen, außer nachdem er seine Erlaubnis gegeben hat: "und sie legen keine Fürsprache ein außer für den, an dem Er Wohlgefallen hat" [Sura 21:28]

 

Und Allah läßt nur den Monotheismus zu, wie Er, der Erhabene, sagte: "Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden" [Sura 3:85]

 

Also ist die Fürsprache allein Allahs, und sie findet erst statt, wenn er seine Erlaubnis erteilt hat, und niemand, nicht der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, oder jemand anderes, legt Fürsprache für jemanden ein es sei denn Allah hat sein Einverständnis gegeben. Und Allah erlaubt sie nur für die Monotheisten.

 

Jetzt wird Dir klar, daß die Fürsprache an sich nur Allah zu kommt. Ich kann sie also nur von Ihm allein erbitten. Daher sage ich: "Oh, Allah, enthalte mir seine[1] Fürsprache nicht vor.", "Oh, Allah, laß ihn für mich fürsprechen.", und Ähnliches.

 

Die Polytheisten werden hier sagen: "Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, bekam das Fürspracherecht und wir erbitten lediglich, was Allah ihm gewährt hat." Deine Antwort muß dann lauten: "Allah hat ihm zwar dieses Recht gegeben, euch jedoch verboten, sich an ihn direkt zu wenden. Allah sagt: 'so ruft niemanden neben Allah an.' [Sura 72:18], denn wenn du Allah bittest, daß er seinen Propheten für dich fürsprechen läßt, dann gehorche ihm in seiner Aussage: 'so ruft niemanden neben Allah an' ".

 

Außerdem hat Allah das Fürspracherecht neben dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, auch den Engeln, den Rechtschaffenen und anderen gewährt. Sagt ihr also: 'Allah hat ihnen das Fürspracherecht gegeben, daher bitte ich sie darum?' Denn wenn ihr dies so behauptet, dann verfallt ihr wieder der Anbetung der Rechtschaffenen, welche Allah in seinem Buch erwähnt. Wenn nicht, dann ist euer Argument, d. h., Allah hat ihnen das Fürspracherecht gegeben und ich erbitte die Fürsprache von ihnen, falsch. "



[1] Muhammads, Allahs Segen und Heil auf ihm

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