Rechtsnorm für das Verrichten des Gebetes an einem Ort, an dem Alkoholika getrunken werden


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Frage

Ich habe bemerkt, dass meine Mitbewohnerin Wein trinkt. Sie besteht jetzt darauf, ihn zuhause zu trinken. Ist es in diesem Fall erlaubt, das rituelle Gebet in derselben Wohnung zu verrichten? Mein Vater besucht mich oft und verbringt manchmal den ganzen Tag bei mir. Er muss daher seine rituellen Gebete in derselben Wohnung verrichten. Bin ich in diesem Fall sündig, weil die Wohnung damit rituell unrein ist, und weil ich ihm keinen Bescheid gesagt habe, dass die Mitbewohnerin Wein in der Wohnung trinkt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Wein-Trinken gehört zu den großen Sünden. Wenn jemand einen Anderen Wein trinken sieht, muss er ihm davon abraten, ihm das Gute gebieten und das Böse verbieten. Es ist verboten, dass man das verschweigt, besonders wenn man für diese Person verantwortlich ist. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Ihr alle seid Hirten, und jeder von euch ist verantwortlich für seine Herde: Der Herrscher ist ein Hirte und er ist verantwortlich für seine Herde. Der Mann ist in seiner Familie Hirte und er ist verantwortlich für seine Herde. Die Frau ist im Haus ihres Mannes eine Hirtin, und sie ist verantwortlich für ihre Herde.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Es ist auch nicht erlaubt, mit dem Trinker während des Trinkens zusammen zu sitzen. Vielmehr muss man ihm vom Trinken abraten und von ihm aus Furcht vor der Strafe Allâhs gegenüber allen Mitsitzenden fern bleiben. Wenn man sieht, dass das Sich-Distanzieren von diesen Leuten dabei hilft, dass sie mit dem Trinken aufhören, muss man sich von ihnen distanzieren.

 

Was die Rechtsnorm für das Verrichten des rituellen Gebets am Ort, an dem der Wein getrunken wird, betrifft, so ist das Gebet rechtsgültig, wenn seine Bedingungen erfüllt und seine Pflichten durchgeführt werden und wenn der Wein beim Beten nicht in Berührung mit der Kleidung, dem Körper des Betenden oder dem Gebetsplatz kommt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Verunreinigung durch Wein nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten rituell unrein ist.

Es ist zu bemerken, dass die Schwester über die Rechtsnorm für das Gebet ihres Vaters und nicht für ihr eigenes Gebet gefragt hat. Bedeutet dies, dass sie nicht betet? Wenn Sie nicht betet, muss sie regelmäßig das Gebet verrichten, das die zweite Elementarpflicht des Islâm nach dem Glaubensbekenntnis darstellt. Sie muss sich darum bemühen, es rechtzeitig mit seinen Bedingungen und Pflichten durchzuführen und Allâh gegenüber auf Grund der Vernachlässigung des Gebets zu bereuen. Die Vernachlässigung des Gebets ist nämlich eine der größten Sünden und wurde vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken als Islâm-Leugnen bezeichnet. Es heißt im Hadîth: „Der Unterschied zwischen uns und ihnen liegt darin, dass wir das rituelle Gebet verrichten. Wer es vernachlässigt, der hat bereits Unglauben begangen.“ Einige Gelehrte sind der Meinung, dass auch die Vernachlässigung des Gebetes aus Faulheit zu den Handlungen gehört, mit denen man aus dem Islâm austritt. Wer aber leugnet, dass das Gebet eine Pflicht ist, gilt nach Meinung aller Gelehrten als Kafir.

 Und Allâh weiß es am besten!

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