Die Einzigkeit Allahs in der Göttlichkeit und im Recht auf Anbetung
3. Die Einzigkeit Allahs in der Göttlichkeit und im Recht auf Anbetung (arab.: Tawhiid al-uluhiya)
Dies ist die Einzigkeit Allahs in der Göttlichkeit und der Anbetungswürdigkeit, also im Recht auf Anbetung, Verherrlichung und Verehrung.
Dies bedeutet, dass jegliche Anbetung, Verherrlichung und Verehrung, sei sie im Herzen, mit der Zunge oder durch Taten, nur und ausschließlich und ohne Vermittler an Allah gerichtet werden darf und für Allah allein bestimmt sein darf.
Nichts und niemandem darf außer oder neben Allah auch nur ein Bruchteil Göttlichkeit und damit Anbetungswürdigkeit zugeschrieben werden.
Nichts und niemand darf außer oder neben Allah angebetet, verherrlicht oder verehrt werden. Sei es im Herzen, mit der Zunge oder durch eine Tat.
Auch darf nichts und niemand in die Position eines Mittlers oder Fürsprechers zwischen Allahs Diener und Allah erhoben werden, so dass beispielsweise Bittgebete an diesen Mittler oder Fürsprecher gerichtet werden oder bestimmte Rituale für diesen Mittler oder Fürsprecher abgehalten werden, wie beispielsweise das Umrunden eines Grabs oder dergleichen oder das Darbringen eines Opfers für diesen Mittler oder Fürsprecher.
All dieses und alles, was diesem ähnelt ist ein Verstoß gegen die Einzigkeit Allahs (arabisch: Shirk) in der Göttlichkeit und Anbetungswürdigkeit, und der gesamte Tawhiid (der gesamte Monotheismus) eines Menschen, der hiergegen verstößt, ist ungültig.
Allah Der Erhabene sagt:
"Sie dienen anstatt Allahs, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: 'Das sind unsere Fürsprecher bei Allah.'"(Qur’an 10:18)
"Oder haben sie sich anstatt Allahs Fürsprecher genommen? Sag: Auch wenn sie über nichts verfügen und nicht begreifen? (43) Sag: Alle Fürsprache gehört Allah allein. Sein ist die Herrschaft der Himmel und der Erde."(Qur’an 39:43-44)