3.2 DER GLAUBE AN SEINE HERRSCHAFT (RUBŪBIYYAH).(1/3.2)


Dr. Aḥmad ’Ibn ‘Abd-’r-Raḥmān al-Qāḍī

Dieser besteht im festen Glauben, dass einzig Aḷḷāh  der Herr, der Schöpfer, der Herrscher und der Befehlende ist. Der arabische Begriff für „Herr“, Rabb, bedeutet „der Besitzende, der Verwalter, der in Seiner Gnade all Seine Geschöpfe erzieht.“
Aḷḷāh  sagt:

„Er sagte: „Wer ist denn euer beider Herr, o Mūsā?“ Er sagte: ‚Unser Herr ist derjenige, der allem seine Gestalt gegeben und (es) hierauf rechtgeleitet hat.‘“ .

(20:49-50)

Die Herrschaft (Rubūbiyyah) umfasst somit drei Bereiche:

1. Die Schöpfung (Ḫalq):

Denn Aḷḷāh ist der Schöpfer aller Dinge, und alles außer Ihm ist Geschöpf. Er U
spricht:

„Aḷḷāh ist der Schöpfer von allem, und Er ist Sachwalter über alles“ .

(39:62)

Und:

„… und [Der] alles erschaffen und ihm dabei sein rechtes Maß gegeben hat“ .

(25:2)

Jedes Erschaffen, das jemandem außer Ihm zugeschrieben wird, ist lediglich ein
Erstellen im Sinne von gestalten, zusammensetzen, bilden, nicht aber das Erschaffen aus dem Nichts, wie Er sagt:

„Segensreich ist Aḷḷāh, der beste Schöpfer“

(23:14)

2. Das Reich (Mulk):

Denn Aḷḷāh ist der Besitzer (Mālik) und alles ist Ihm untertan. Aḷḷāh  sagt: 

„Weißt du denn nicht, dass Aḷḷāh es ist, Der die Herrschaft über die Himmel und die Erde hat, und dass ihr außer Aḷḷāh weder Schutzherrn noch Helfer habt?“ .

(2:107)

Und:

„Aḷḷāh gehört die Herrschaft der Himmel und der Erde. Aḷḷāh hat zu allem die Macht“ .

(3:189)

Ebenso sagt Er:

„Sag: O Aḷḷāh, Herr der Herrschaft, Du gibst die Herrschaft, wem Du willst, und Du entziehst die Herrschaft, wem Du willst“

(3:26)

sowie:

„und es gibt weder einen Teilhaber an Seiner Herrschaft…“

(17:111)

und:

„Dies ist doch Aḷḷāh, euer Herr; Ihm gehört die Herrschaft. Diejenigen aber, die ihr anstatt Seiner anruft, verfügen nicht einmal über das Häutchen eines Dattelkerns“ .

(35:13)

Jede Herrschaft, die anderen außer Ihm zugeschrieben wird, ist relativ, ist eine vorübergehende und partielle Herrschaft, wie Er sie einschränkt in Seiner Aussage:

„O mein Volk, es gehört euch heute die Herrschaft, und ihr habt die Oberhand im Land“

(40:29)

oder auch:

„… oder was eure rechte Hand besitzt“ .

(4:3)


Was die absolute Herrschaft angeht, so gehört sie ausschließlich Aḷḷāh , Der sagt:

„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Erde und (all die,) die auf ihr sind, erben werden. Und zu Uns werden sie zurückgebracht“ .

(19:40)

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