3.3 Der Glaube an Aḷḷāhs Göttlichkeit (Ulūhiyyah)(8/3.3)
2. Der Grabeskult und die Warnung davor Zum Grabeskult gehört:
• Die Gräber als Gebetsstätten zu nehmen:
„ʽĀišah, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte, während er an jener Krankheit litt, der er schließlich erlag: ‚Aḷḷāh verfluchte die Juden und die Christen, weil sie die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten machten.“ Er warnte die Menschen davor.
Wäre dies nicht so gewesen, befände sich das Grab des Propheten draußen. Man befürchtete jedoch, die Leute könnten es zu einer Gebetsstätte machen.1,2
Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte auch:
„Die vor euch haben die Gräber ihrer Propheten und ihrer Rechtschaffenen zu Gebetsstätten gemacht. Macht die Gräber nicht zu Gebetsstätten, ich verbiete es euch.“
Muslim (Nr. 532), zählt zu den von Ğandab, Aḷḷāhs Wohlgefallen sei auf ihm, überlieferten Ḥadīṯen.
„Die Gräber zu Gebetsstätten zu machen“, bedeutet, sie zu besuchen, um dort zu beten – auch wenn keine Moschee darauf gebaut wurde. Denn die Moschee (Masğid) ist Ort der Niederwerfung (Suğūd).
• Auf Gräbern zu bauen oder überhaupt etwas anderes als die dort entnommene
Erde darauf zu legen, oder sie zu übergipsen.
„Abū ’l-Hayāğ al-’Asadiyy, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Mir sagte ʽAliyy Ibn ’Abī Ṭālib, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm: Soll ich dir nicht sagen, was mir Aḷḷāhs Gesandter - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - mitgeteilt hat: Dass du keine Statue stehenlässt, ohne sie unkenntlich zu machen, und kein hohes Grab, ohne es zu ebnen“.
Muslim (Nr. 969).
„Von Ğābir Ibn ʽAbdu’ḷḷāh, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - es verbot, ein Grab zu übergipsen, darauf zu sitzen oder zu bauen“.
Muslim (Nr. 970).
Dazu gehört der Bau von Kuppeln und das Schmücken und Dekorieren derselben.
• Zu den Gräbern zu reisen: Denn der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:
„Nur zu drei Moscheen sollt ihr Reisen unternehmen: Zu meiner Moschee, zur Heiligen Moschee (al-Masğid al-Harām) und zur al-Aqṣā-Moschee“.
Al-Buḫāriyy (Nr. 1189) und Muslim (1397); gehört zu den von Abū Hurairah überlieferten Ḥadīṯen
• Für den Besuch des Grabes des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - eine feste Zeit zu bestimmen:
Aḷḷāhs Gesandter - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:
„Macht mein Grab nicht zu einem Wallfahrtsort (ʽĪd)“.
(Nr. 2042), einer von den Ḥadīṯen, die Abū Hurairah, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet hat.
Als Wallfahrtsort (ʽĪd) gilt alles, was man an Orten regelmäßig aufsucht. Die Regelmäßigkeit betrifft sowohl Zeiten als auch Orte.
3. Die Warnung davor, die Polytheisten und die Leute der Schrift in ihrem Glauben, ihren Gottesdiensten und ihren besonderen Sitten nachzuahmen.
Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:
„Weicht von den Götzenanbetern ab.“
Al-Buḫāriyy (Nr. 05892) und in Muslim (Nr. 259); überliefert von Ibn ʽUmar, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm.
Und er sagte:
„Weicht von den Zoroastriern ab“.
Muslim (Nr. 260), berichtet von Abū Hurairah, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm
Sowie:
„Und weicht von den Juden ab.“
Abū Dāwūd Nr. (265), zählt zu den von Šadādd Ibn Aus, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm, überlieferten Ḥadīṯen.