3.2 DER GLAUBE AN SEINE HERRSCHAFT (RUBŪBIYYAH).(1/3.2)
Dieser besteht im festen Glauben, dass einzig Aḷḷāh der Herr, der Schöpfer, der Herrscher und der Befehlende ist. Der arabische Begriff für „Herr“, Rabb, bedeutet „der Besitzende, der Verwalter, der in Seiner Gnade all Seine Geschöpfe erzieht.“
Aḷḷāh sagt:
„Er sagte: „Wer ist denn euer beider Herr, o Mūsā?“ Er sagte: ‚Unser Herr ist derjenige, der allem seine Gestalt gegeben und (es) hierauf rechtgeleitet hat.‘“ .
(20:49-50)
Die Herrschaft (Rubūbiyyah) umfasst somit drei Bereiche:
1. Die Schöpfung (Ḫalq):
Denn Aḷḷāh ist der Schöpfer aller Dinge, und alles außer Ihm ist Geschöpf. Er U
spricht:
„Aḷḷāh ist der Schöpfer von allem, und Er ist Sachwalter über alles“ .
(39:62)
Und:
„… und [Der] alles erschaffen und ihm dabei sein rechtes Maß gegeben hat“ .
(25:2)
Jedes Erschaffen, das jemandem außer Ihm zugeschrieben wird, ist lediglich ein
Erstellen im Sinne von gestalten, zusammensetzen, bilden, nicht aber das Erschaffen aus dem Nichts, wie Er sagt:
„Segensreich ist Aḷḷāh, der beste Schöpfer“
(23:14)
2. Das Reich (Mulk):
Denn Aḷḷāh ist der Besitzer (Mālik) und alles ist Ihm untertan. Aḷḷāh sagt:
„Weißt du denn nicht, dass Aḷḷāh es ist, Der die Herrschaft über die Himmel und die Erde hat, und dass ihr außer Aḷḷāh weder Schutzherrn noch Helfer habt?“ .
(2:107)
Und:
„Aḷḷāh gehört die Herrschaft der Himmel und der Erde. Aḷḷāh hat zu allem die Macht“ .
(3:189)
Ebenso sagt Er:
„Sag: O Aḷḷāh, Herr der Herrschaft, Du gibst die Herrschaft, wem Du willst, und Du entziehst die Herrschaft, wem Du willst“
(3:26)
sowie:
„und es gibt weder einen Teilhaber an Seiner Herrschaft…“
(17:111)
und:
„Dies ist doch Aḷḷāh, euer Herr; Ihm gehört die Herrschaft. Diejenigen aber, die ihr anstatt Seiner anruft, verfügen nicht einmal über das Häutchen eines Dattelkerns“ .
(35:13)
Jede Herrschaft, die anderen außer Ihm zugeschrieben wird, ist relativ, ist eine vorübergehende und partielle Herrschaft, wie Er sie einschränkt in Seiner Aussage:
„O mein Volk, es gehört euch heute die Herrschaft, und ihr habt die Oberhand im Land“
(40:29)
oder auch:
„… oder was eure rechte Hand besitzt“ .
(4:3)
Was die absolute Herrschaft angeht, so gehört sie ausschließlich Aḷḷāh , Der sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Erde und (all die,) die auf ihr sind, erben werden. Und zu Uns werden sie zurückgebracht“ .
(19:40)