Über Tauhid-Hadith 1


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Über Tauhid-Hadith 1

 

 

Mu’adh Ibn Jabal, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ich saß hinter dem Propheten (r), während wir auf einem Esel ritten, als er zu mir sagte: ‚O Mu’adh! Weißt du, was das Recht Allahs über Seine Diener und das Recht der Diener über Allah ist?’ Ich sagte: ‚Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.’ Er sagte: ‚Das Recht Allahs über Seine Diener ist es, dass sie Ihn anbeten und Ihm dabei nichts beigesellen; und das Recht der Diener über Allah ist es, dass diejenigen, die Ihm nichts beigesellen, nicht bestraft werden.’ Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs! Soll ich nicht die Menschen hierüber benachrichtigen?’ Er sagte: ‚Benachrichtige sich nicht, für den Fall, dass sie sich darauf  verlassen (d.h. nachlässig werden).’“[1]

 

Mu’az Ibn Dschabal teilt uns mit, dass er eines Tages hinter dem Propheten saß, als sie auf einem Esel ritten, und er (r) wünschte ihn mit Antworten auf gewisse wichtige Fragen zu begünstigen: um dies zu tun, bevorzugte er es, Mu’adh einige rethorische Fragen zu stellen, um seine Neugier zu wecken. Mu’adh wagte keine Meinung über eine Angelegenheit darzulegen, über die er kein Wissen besaß. Daher antwortete er, dass Allah und Sein Gesandter es am besten  wissen. Hierauf hat der Prophet (r) ihm zwei wichtige Wahrheiten erklärt: Die Pflicht, die Allah  Seinen Dienern auferlegt hat und die Großzügigkeit und Gnade, zu denen Er sich selber verpflichtet hat. Da Mu’adh sich so sehr um die Wohlfahrt und Glückseligkeit der Muslime sorgte, bat er den Propheten um Erlaubnis, diese frohen Neuigkeiten den Muslimen mitteilen  zu dürfen, aber der Prophet (r) lehnte seine Anfrage ab, aus Furcht, dass sich die Muslime auf dieses Versprechen verlassen und aufhören, miteinander in der Vollbringung guter Taten zu  wetteifern, die ihre schlechten Taten löschen und sie an Rang erhöhen lassen. Letztendlich hat Mu’adh die Muslime dennoch hierüber informiert, aus Furcht davor, er würde irgendetwas von der Rechtleitung verbergen, obwohl der Grund für die Warnung des Propheten hinsichtlich dieser Worte klar sind.

 

Der von diesem Hadith abgeleitete Nutzen

 

1. Die Rechtmäßigkeit hinter jemandem beim Reiten zu sitzen, wenn es das Reittier nicht  überfordert.

 

2. Die Bescheidenheit des Propheten (r) durch die gemeinsame Nutzung seines Esels mit anderen.

 

3. Dass der Schweiß des Esels nicht unrein ist.

 

4. Die Vorzüglichkeit von Mu’adh Ibn Dschabal.

 

5. Dass das Aufwerfen rethorischer Fragen ein islamischer Weg des Lehrens ist.

 

6. Das Verbot für eine Person über Angelegenheiten zu diskutieren, worüber sie kein Wissen  hat.

 

7. Die erste Pflicht des Dieners Allah gegenüber ist es, Ihn allein anzubeten.

 

8. Dass einer, der mit dem Glauben und der Umsetzung des Tauhid stirbt, vor der Qual des  Höllenfeuers sicher ist – solange er nicht irgendeine der großen Sünden begeht, was zur Bestrafung im Feuer führt.

 

9. Obwohl es in einem authentischem Hadith berichtet wird, dass der Prophet (r) sagte: „Wer  auch immer Wissen verbirgt, wird Allah ihn am Tage der Auferstehung Zügel aus Feuer tragen  lassen.“[2]– gibt es keinen Widerspruch hier, denn das Verbot zur Verheimlichung von Wissen im obigen Hadith ist in allgemeiner Form, während der erste  Hadith eine Ausnahme zu diesem Verbot beinhaltet, der für besondere Umstände gilt: der  Hadith erlaubt das Verheimlichen von Wissen, wenn man befürchtet, dass das Kundtun Unordnung oder Unfriede in der muslimischen Gemeinschaft verursachen würde.

 

Die Wichtigkeit dieses Hadiths im Lichte des Tauhid

 

Der Hadith beweist, dass es das Recht Allahs über Seine Diener ist, dass sie Ihn anbeten und Ihm keine Partner zuschreiben.



[1]Verzeichnet von al-Bukhari und Muslim.

[2]Verzeichnet von Abu Dawud.

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